REGELUNG

INTERNE REGELUNG

Diese Vorschriften sind auf dem Gelände des Campingplatzes und auf der offiziellen Website zu finden. Die Zulassung zum Campingplatz setzt die vollständige Akzeptanz und Einhaltung dieser Ordnung voraus. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Regeln behält sich die Direktion das Recht vor, nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die bis zum Ausschluss vom Campingplatz führen können.


ZUGANG ZUM CAMPINGPLATZ

  • Gäste erhalten Zutritt zum Campingplatz, wenn sie sich mit ihren persönlichen Daten an der Rezeption melden und einen gültigen Ausweis vorlegen.
  • Es liegt in der Verantwortung des Gastes, die Richtigkeit der angegebenen Daten zu überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten der Direktion mitzuteilen und das Personal über voraussichtliche Änderungen, wie z.B. die Ankunft oder Abreise von Personen, zu informieren.
  • Der Zugang zum Campingbereich und zu den Einrichtungen ist nur nach Abschluss des Anmeldevorgangs und nach Abgabe des ID-Armbands an der Rezeption gestattet. Das Armband ist nur für die Dauer des Aufenthalts auf dem Campingplatz gültig. Personen, die ohne Armband oder mit einem unpassenden Armband angetroffen werden, wird der Zutritt zum Campingplatz verweigert.
  • Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen von Erwachsenen, die die Verantwortung für sie übernehmen, begleitet werden und unter deren Aufsicht bleiben.
  • Personen, die sich der Gruppe zu einem späteren Zeitpunkt anschließen, müssen die Rezeption über ihre Ankunft und Abreise an den jeweiligen Tagen informieren und dabei das beschriebene Verfahren einhalten.
  • Der Check-in ist bis 21 Uhr möglich. Im Falle einer Verspätung ist die Rezeption im Voraus zu benachrichtigen, damit der Zugang zur Einrichtung erleichtert werden kann.

 

ÖFFNUNGSZEITEN DER KASSE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  • Zahlungen werden ausschließlich während der Kassenöffnungszeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 20.00 Uhr angenommen. Außerhalb dieser Zeiten werden keine Transaktionen bearbeitet.
  • Die Zahlung kann in bar (innerhalb der gesetzlichen Grenzen), mit Debit- und Kreditkarten (Visa und MasterCard) erfolgen.
  • Die Zahlung für den Aufenthalt ist am Tag der Ankunft erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach der Anzahl der gebuchten Nächte in der Einrichtung.
  • Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; der gesamte gebuchte Zeitraum muss in voller Höhe bezahlt werden.
  • In der Hochsaison müssen belegte Stellplätze mit einer Mindestanzahl von zwei Personen bezahlt werden, auch wenn diese nicht anwesend sind.
  • Die Preise enthalten nicht die AUFENTHALTSSTEUER, die sich auf 1,50 € pro Person und Nacht beläuft und für maximal 10 aufeinanderfolgende Nächte gilt. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sind von dieser Steuer befreit.
  • Die Preise werden dynamisch berechnet. Der Kostenvoranschlag stützt sich auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, und es wird keine Verantwortung für eventuelle Fehler oder Auslassungen übernommen.

 

ANKÜNFTE UND ABFLÜGE: STELLPLÄTZE

  • Der Stellplatz muss bis 13 Uhr geräumt sein. Bei Überschreitung dieser Frist wird eine weitere Nacht in Rechnung gestellt. Verspätete Abreisen, die nur in der Nebensaison möglich sind, müssen mit der Rezeption abgesprochen werden und sind mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden.
  • Im Preis jedes Stellplatzes sind ein Parkplatz (das Auto muss auf dem zugewiesenen Stellplatz geparkt werden), Zugang zu Strom, Wasser, Toiletten und Duschen enthalten.

 

ANKÜNFTE UND ABFAHRTEN: MOBILHEIME

  • Der Check-in ist ab 16.00 Uhr garantiert, und der Check-out muss bis 10.00 Uhr abgeschlossen sein. Bei Überschreitung dieser Zeit wird eine zusätzliche Nacht berechnet.
  • In der Nebensaison ist ein Mindestaufenthalt von 3 Nächten erforderlich, während in der Hochsaison (Pfingsten, Juli und August) ein Mindestaufenthalt von 7 Nächten erforderlich ist.
  • Die An- und Abreisetage in der Hochsaison sind auf Montag, Freitag und Sonntag beschränkt.
  • Alle Unterkünfte sind mit Kochgeschirr, Geschirr, Decken und Kopfkissen ausgestattet. Küchentücher, Reinigungstücher, Müllsäcke und Toilettenpapier werden jedoch nicht gestellt. Von den Gästen wird erwartet, dass sie mit der Ausstattung sorgsam umgehen. Schäden, Bruch oder fehlende Gegenstände werden ihnen in Rechnung gestellt.
  • In jeder Unterkunft ist ein Parkplatz im Gesamtpreis enthalten.

 

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

  • Bis 30 Tage vor dem geplanten Anreisedatum: 90% der geleisteten Anzahlung wird zurückerstattet (ohne die Reservierungsgebühr von 10€).
  • Zwischen 30 und 15 Tagen vor dem geplanten Anreisedatum: 40% der geleisteten Anzahlung wird zurückerstattet (ohne die Reservierungsgebühr von 10€).
  • Zwischen 15 und 10 Tagen vor dem geplanten Anreisedatum: 20% der geleisteten Anzahlung wird zurückerstattet (ohne die Reservierungsgebühr von 10€).
  • Innerhalb von 10 Tagen vor dem geplanten Anreisedatum oder bei einer Stornierung am oder nach dem 9. Tag vor dem geplanten Anreisedatum: 100% der geleisteten Anzahlung werden einbehalten (einschließlich der Reservierungsgebühr von 10€).
  • In jedem Fall wird der Betrag der Stornierung bei zukünftigen Buchungen nicht zurückerstattet.
  • Es wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen, um unvorhergesehene Ereignisse abzudecken.

 

TÄGLICHE BESUCHER (ohne Übernachtung)

  • Der Zugang liegt im Ermessen der Direktion.
  • Tagesbesucher, d.h. Personen, die Wohnmobilisten ohne Übernachtung besuchen, können den Campingplatz während der festgelegten Zeiten zu Fuß betreten. Dazu müssen sie einen Ausweis bei der Zulassungsstelle hinterlegen.
  • Zulässige Besuchszeiten sind von 8 Uhr morgens bis 20:30 Uhr abends.
  • Das Parken von Besucherfahrzeugen ist auf dem Gelände nicht gestattet.
  • Die erste Stunde des Besuchs ist kostenlos, danach wird der Listenpreis berechnet.
  • Die Gäste des Campingplatzes müssen sich vergewissern, dass ihre Besucher von der Direktion eine Genehmigung zum Betreten des Geländes erhalten haben und sind für ihr Verhalten auf dem Gelände verantwortlich.
  • Stellt die Direktion bei der Überprüfung fest, dass es sich um nicht angemeldete Gäste und/oder Besucher handelt, werden diese unverzüglich aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen, und die Gastgeber sind verpflichtet, den Tagesgastpreis zu zahlen, unabhängig von ihrer Ankunftszeit. Gäste und Besucher dürfen sich nicht länger als bis 20.30 Uhr auf dem Gelände aufhalten. Nach dieser Zeit werden sie dem Konto des Gastgebers als Übernachtungsgäste des Campingplatzes in Rechnung gestellt.
  • Die Direktion behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen (einschließlich Besuchern, Gästen und Kunden) den Zutritt zu verweigern, die Störungen verursachen oder das Gleichgewicht auf dem Gelände stören könnten.

 

AUSWAHL UND NUTZUNG VON STELLPLÄTZEN UND EINRICHTUNGEN

  • Bei der Wahl des Stellplatzes sind die Anweisungen des zuständigen Personals zu beachten. Nach der Zuweisung eines Stellplatzes ist es strengstens untersagt, diesen ohne Genehmigung der Direktion zu verlegen.
  • Es ist verboten, auch nur vorübergehend freie Stellplätze mit Gegenständen und Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Autos, zu belegen.
  • Stromanschlüsse sind nur mit CE-konformen Stromkabeln (blaue dreipolige Kabel) erlaubt. Der Strom auf dem Stellplatz wird mit 220 Volt verteilt, mit 4- bis 6-Ampere-Steckdosen. Es ist absolut verboten, Verbindungen herzustellen, die aus der Summe mehrerer Kabel bestehen und/oder mit Steckdosen, die nicht wasserdicht sind. Etwaige Verlängerungskabel müssen vollständig abgewickelt werden, um eine Überhitzung zu vermeiden. Anschlüsse, die entgegen den Bestimmungen dieser Ordnung hergestellt wurden und die für die elektrische Anlage des Campingplatzes und die Sicherheit der Gäste gefährlich oder schädlich sein könnten, werden vom Personal des Campingplatzes sofort entfernt..

 

FEUER UND GRILLEN

  • Das Anzünden jeglicher Art von Feuer in der Nähe von Zelten, Wohnwagen sowie innerhalb und außerhalb von Wohnmobilen ist streng verboten.
  • Es ist verboten, Kerzen oder andere offene Flammen zu jeder Tages- und Nachtzeit unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Wenn Sie einen gasbetriebenen Grill besitzen, dürfen Sie diesen auf Ihrem Stellplatz und innerhalb der Umzäunung des Wohnmobils benutzen.
  • Es gibt einen ausgewiesenen Grillplatz, der mit Grills und Tischen ausgestattet ist und allen Gästen kostenlos zur Verfügung steht.

 

 

VERKEHR VON FAHRZEUGEN

  • Zwischen 23.00 Uhr und 7.30 Uhr dürfen Fahrzeuge nicht fahren. Während dieser Zeit darf die Bar nur in nachgewiesenen Notfällen geöffnet werden.
  • Fahrzeuge müssen im Schritttempo fahren.
  • Autos und Motorräder müssen auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Für Fahrzeuge, die auch in der Nebensaison freie Stellplätze belegen, werden Gebühren in Höhe des Tarifs für den unrechtmäßig belegten Stellplatz erhoben, wie in der Preisliste für den entsprechenden Zeitraum angegeben.
  • Es ist strengstens verboten, das Elektroauto auf dem Stellplatz oder der Wohneinheit und innerhalb des Campingplatzes aufzuladen. Wer beim Aufladen des Fahrzeugs erwischt wird, muss eine einmalige Strafe von 50,00 € für die Nichteinhaltung zahlen.
  • Die Eigentümer der auf dem Campingplatz abgestellten Fahrzeuge haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die sie Dritten zufügen.
  • Zusätzliche Fahrzeuge werden nur untergebracht, wenn zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen und nach dem Ermessen der Direktion.

 

HAUSTIERE

  • Haustiere sind nur auf den Stellplätzen erlaubt und in den Mobilheimen streng verboten.
  • Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, müssen aber immer an der Leine geführt werden.
  • Die Besitzer sind für die Sauberkeit ihrer Haustiere verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Tiere keine Gefahr für andere Personen oder Gegenstände darstellen.
  • Die Besitzer von Haustieren sind verpflichtet, ihre Tiere für ihre physiologischen Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes mitzunehmen.
  • Das Betreten des Spielplatzes und der Sanitäranlagen ist strengstens untersagt.

 


RUHE UND STILLE

  • Von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 23.00 bis 7.00 Uhr ist Ruhe angesagt. Während dieser Zeiten sind alle störenden Geräusche, die die anderen Gäste stören könnten, streng verboten.
  • Die Erwachsenen sind stets für das Verhalten der Minderjährigen unter ihrer Aufsicht verantwortlich und sorgen für eine ruhige, sichere und hygienische Umgebung für alle Gäste in der Einrichtung.

 

SANITÄRANLAGEN

  • Die Reinigung der Toiletten erfolgt durch das dafür vorgesehene Personal mehrmals innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Während das Personal für Sauberkeit sorgt, werden die Kunden gebeten, dazu beizutragen, indem sie die für die persönliche Hygiene genutzten Einrichtungen so sauber wie möglich hinterlassen.
  • In den Toiletten ist es strengstens untersagt, zu spielen, mit Wasser zu werfen oder sich anderweitig so zu verhalten, dass die Sauberkeit und Sicherheit der Räumlichkeiten beeinträchtigt wird. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass sich die Minderjährigen unter ihrer Aufsicht angemessen verhalten. Jede Person, die die täglichen Reinigungsarbeiten des Sanitärpersonals durch störendes Verhalten behindert, wird aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Innerhalb des Serviceblocks gibt es spezielle Räume, die für eine begrenzte Anzahl von Personen bestimmt sind (Babyzimmer, Behindertenservice, privater Service). Für den Zugang zu diesen Zimmern müssen Sie den Schlüssel oder den Code an der Rezeption erhalten.

 

MÜLLVERBRENNUNGSANLAGE

  • Am Eingang des Campingplatzes ist eine Recycling-Station für die getrennte Sammlung von Abfällen eingerichtet worden.
  • Die Gäste sind verpflichtet, die von ihnen produzierten Abfälle zu trennen, insbesondere Glas, Plastik, Aluminium, Tetrapak, Papier und Karton.
  • Für die verschiedenen Abfälle gibt es unterschiedliche, farblich gekennzeichnete Behälter: grün für Glas, blau für Plastik, Aluminium und Tetrapak, gelb für Papier und dunkelgrün für undifferenzierte und nasse Abfälle.
  • Der Campingplatz unterzieht sich regelmäßigen Inspektionen, um die ordnungsgemäße Mülltrennung zu überprüfen. Die Nichteinhaltung kann zu Sanktionen führen. Die Direktion behält sich das Recht vor, stichprobenartig den Inhalt der Abfallsäcke der Gäste zu kontrollieren. Wer seinen Abfall nicht trennt, muss mit einer einmaligen Strafe von 50,00 € rechnen.

 

FUNDBÜRO UND HAFTUNGSVERZICHTSERKLÄRUNG

  • Alle Gegenstände, die auf dem Campingplatz gefunden werden, sollten an der Rezeption abgegeben werden, die dann die Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer erleichtert.
  • Obwohl der Campingplatz bewacht wird, haftet die Direktion nicht für Diebstahl oder Schäden.
  • Die Direktion haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krankheiten und Epidemien (einschließlich derjenigen, die Pflanzen befallen) oder andere Ursachen verursacht werden, die nicht auf nachweisliche Fahrlässigkeit des Personals des Campingplatzes zurückzuführen sind.
  • Bei Beendigung des Aufenthalts sind die Camper verpflichtet, das Gelände zu verlassen, ohne Hab und Gut oder Fahrzeuge zurückzulassen. Die Direktion akzeptiert keine Aufbewahrung solcher Gegenstände und haftet in keinem Fall für Diebstahl und/oder Schäden an Gegenständen und Fahrzeugen, wobei eine solche Haftung ausdrücklich ausgeschlossen ist.

 

FAHRRAD- UND KAJAKVERLEIH

  • Bestimmte Sportgeräte, wie Trekkingräder und Kajaks, können auf dem Campingplatz gemietet werden. Der Campingplatz ist gegen Unfälle infolge von Fehlfunktionen der Geräte versichert. Der Campingplatz haftet jedoch nicht für Unfälle, die sich aus dem Missbrauch der Ausrüstung durch den Kunden ergeben und bei denen er sich selbst, andere Personen oder Sachen verletzen kann.
  • Die Benutzer sind für die Erstattung von Schäden an Fahrrädern verantwortlich, die während der Mietzeit entstanden sind. Es wird daher empfohlen, das Fahrrad bei der Übergabe zu überprüfen.
  • Der Verleih von Kajaks ist auf volljährige Personen oder Minderjährige in Begleitung beschränkt. Die Kajaks dürfen nur mit den im Lieferumfang enthaltenen Schwimmwesten benutzt werden.


ALLGEMEINE REGELN

ES IST VERBOTEN:

  • Entsorgen von Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter im Recyclingbereich.
  • Ausheben von Löchern oder Gräben im Boden.
  • Das Einschlagen von Nägeln oder anderen Stiften in den Boden in einer Tiefe von mehr als 20 cm.
  • Das Errichten von Barrieren um das Gelände herum mit Planen, Netzen, Holz oder anderen Materialien.
  • Das Anbringen von Kabeln oder Wäscheleinen in Augenhöhe sowie das Hängenlassen von Kabeln an Bäumen, was eine Gefahr für vorbeigehende Fußgänger oder Radfahrer darstellen kann.
  • Öle, Kraftstoffe, kochende Flüssigkeiten oder Abfälle in den Boden gießen.
  • Abwaschen von Geschirr oder Ausgießen von Flüssigkeiten in Trinkbrunnen, die sich entlang der Wege des Campingplatzes befinden.
  • Das Waschen von Autos oder anderen Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes.
  • Den Stellplatz bei der Abreise schmutzig zu hinterlassen.
  • Wäsche und Geschirr außerhalb der Waschbecken in den Sanitäranlagen zu waschen.
  • Trinkwasser zu verschwenden oder zu missbrauchen.
  • Manipulationen oder Beschädigungen an den Elektro-, Wasser- und Brandschutzanlagen sowie an allen Einrichtungen des Campingplatzes, einschließlich der Spiele im Park.
  • Alle Spiele (Volleyball, Fußball oder andere), die die Einrichtungen des Campingplatzes oder der Gäste beschädigen können, müssen auf dem dafür vorgesehenen Sportplatz gespielt werden.
  • Das Fahren von Fahrrädern und Motorrollern mit gefährlicher Geschwindigkeit, die Schäden an Gästen und deren Eigentum verursachen kann. Fahrräder, Motorroller, Skateboards und Rollschuhe sind auf dem Spielplatz und in den Sanitäranlagen verboten.

 


PRIVACY

  • Nach D. Lgs 13 von GDPR 679/2016 in Bezug auf den Datenschutz kann die Direktion von Camping Punta Lago keine Informationen über die Personen, die sich in der Anlage aufhalten, geben.

 

Die Direktion